Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Kloster

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundeschule Kloster, Inhaberin Monika Kloster, In der Sandkaut 37, 55435 Gau Algesheim (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden: Kunde).

1. Vertragsinhalt / Leistungen
1.1 Die Hundeschule Kloster bietet Gruppentraining, Einzeltraining und Beratung für Menschen mit Hunden an, in denen sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt werden.
1.2 Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Ein Erfolg des Trainings kann nicht garantiert werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet.
1.3 Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.4 Die Aufnahme eines Mensch- Hund Teams in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.5 Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen oder auszuschließen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.6 Die Dienstleistungen können an wechselnden Orten u.a. auf öffentlichem Gelände stattfinden. Die Hundeschule behält sich vor, Trainingszeiten und -termine zu verschieben. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.8 Die Leistungen der Hundeschule gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
1.9 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Kloster gelten für sämtliche Veranstaltungen der Hundeschule. Mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Hundeschule Kloster erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Im Einzelfall zwischen der Hundeschule Kloster und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen sind schriftlich zu vereinbaren.
2. Mitwirkungspflicht des Kunden
2.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten, somit am Trainingsziel mitzuwirken und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
2.2 Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist. Der Kunde versichert, dass sein Hund über einen gesetzlichen Impfschutz verfügt, entwurmt und ungezieferfrei ist und ausreichend haftpflichtversichert ist. Die behördliche Anmeldung, der Impfausweis und die Versicherungspolice sind auf Verlangen der Hundeschule vorzuzeigen.
2.3 Der Kunde versichert weiterhin, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Chronische Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden sind vor der ersten Unterrichtsstunde den Hundeschule mitzuteilen. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.5 Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren, sie darf aber selbstverständlich jederzeit am Training teilnehmen.
2.6 Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und der Hundeschule vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Hundeschule zulässig.

3. Zahlungskonditionen
3.1 Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und / oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2 Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
3.4 Die Zahlung muss bei Kursen bis zur 2 Kursstunde geleistet sein, bei Einzelstunden direkt.
3.5 Die Zahlung kann Bar, über Lastschrift ( das erforderliche wird von mir zuverfügung gestellt) oder per Überweisung getätigt werden. Die Kontodaten für Überweisungen sind folgende:
Monika Kloster
Volksbank Darmstadt Mainz​
DE83551900000044715035
MVBMDE55


4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1 Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt (Kursangebote) und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der nicht genommenen oder versäumten Stunden besteht nicht. Ein Rücktritt von einem gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich.
4.2 Bei Verträgen über einzelne Leistungen (Einzelstunden), die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Terminvereinbarungen, -verschiebungen oder -absagen können schriftlich, telefonisch oder auf elektronischen Wege (E-Mail, WhatsApp, SMS) erfolgen, jedoch mindestens 24 Std. vor Beginn des Termins. Vereinbarte Termine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Erfolgt dies nicht oder zu spät, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
4.3 Die Hundeschule behält sich vor, Trainingsstunden (Einzel- und Gruppenstunden) aus wichtigen Gründen abzusagen. Bei Ausfall des Trainings durch Verschulden der Hundeschule werden die Trainingsstunden nach Absprache mit den Kunden nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht nicht.
4.4 Die Unterrichts- / Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn, die Hundeschule sagt die Stunde ab.
4.5 Die Hundeschule Kloster behält sich vor, ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht / das Training wiederholt stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, der Kunde gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet. Bereits gezahlte Gebühren, auch für nicht in Anspruch genommene Stunden, werden nicht erstattet.

5. Haftung
5.1 Die Teilnahme an Ausbildungsangeboten der Hundeschule Kloster erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Haftung der Hundeschule Kloster für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht werden.
5.3 Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Menschen mit ihren Hunden für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden / Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jeder Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
5.4 Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund und die von seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände befindet.
5.5 Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen. Die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eigenes Risiko.
5.6 Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, so ist dieses unverzüglich dem Trainer mitzuteilen.

6. Bild- und Tonmaterial
6.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule Kloster, während des Trainings angefertigte Fotos-, Video- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen. Werden während Trainings Fotos-, Video- und Tonaufnahmen von der Hundeschule Kloster angefertigt und diese Schulungszwecken, Marketingzwecken im Internet oder in Printmedien verwendet, werden die Kunden  darüber informiert und um ihr Einverständnis gebeten.

7. Unterlagen
7.1 Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und / oder verbreitet werden.

8. Datenschutz
8.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSGVO) von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
8.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
8.3 Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
8.4 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

9. Widerrufsrecht
9.1 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
9.2 Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen (siehe unten).
10. Vorrang der Geschäftsbedingungen
10.1 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
11. Nebenbestimmungen
11.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
11.2 Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
​Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Kloster
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundeschule Kloster, Inhaberin Monika Kloster, In der Sandkaut 37, 55435 Gau Algesheim (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden: Kunde).

1. Vertragsinhalt / Leistungen
1.1 Die Hundeschule Kloster bietet Gruppentraining, Einzeltraining und Beratung für Menschen mit Hunden an, in denen sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt werden.
1.2 Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Ein Erfolg des Trainings kann nicht garantiert werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet.
1.3 Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.4 Die Aufnahme eines Mensch- Hund Teams in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
1.5 Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen oder auszuschließen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.6 Die Dienstleistungen können an wechselnden Orten u.a. auf öffentlichem Gelände stattfinden. Die Hundeschule behält sich vor, Trainingszeiten und -termine zu verschieben. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.8 Die Leistungen der Hundeschule gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
1.9 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Kloster gelten für sämtliche Veranstaltungen der Hundeschule. Mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Hundeschule Kloster erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Im Einzelfall zwischen der Hundeschule Kloster und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen sind schriftlich zu vereinbaren.
2. Mitwirkungspflicht des Kunden
2.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten, somit am Trainingsziel mitzuwirken und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
2.2 Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist. Der Kunde versichert, dass sein Hund über einen gesetzlichen Impfschutz verfügt, entwurmt und ungezieferfrei ist und ausreichend haftpflichtversichert ist. Die behördliche Anmeldung, der Impfausweis und die Versicherungspolice sind auf Verlangen der Hundeschule vorzuzeigen.
2.3 Der Kunde versichert weiterhin, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Chronische Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden sind vor der ersten Unterrichtsstunde den Hundeschule mitzuteilen. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.5 Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren, sie darf aber selbstverständlich jederzeit am Training teilnehmen.
2.6 Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und der Hundeschule vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Hundeschule zulässig.

3. Zahlungskonditionen
3.1 Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und / oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
3.2 Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
3.4 Die Zahlung muss bei Kursen bis zur 2 Kursstunde geleistet sein, bei Einzelstunden direkt.
3.5 Die Zahlung kann Bar, über Lastschrift ( das erforderliche wird von mir zuverfügung gestellt) oder per Überweisung getätigt werden. Die Kontodaten für Überweisungen sind folgende:
Monika Kloster
Volksbank Darmstadt Mainz​
DE83551900000044715035
MVBMDE55


4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1 Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt (Kursangebote) und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der nicht genommenen oder versäumten Stunden besteht nicht. Ein Rücktritt von einem gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich.
4.2 Bei Verträgen über einzelne Leistungen (Einzelstunden), die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Terminvereinbarungen, -verschiebungen oder -absagen können schriftlich, telefonisch oder auf elektronischen Wege (E-Mail, WhatsApp, SMS) erfolgen, jedoch mindestens 24 Std. vor Beginn des Termins. Vereinbarte Termine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Erfolgt dies nicht oder zu spät, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
4.3 Die Hundeschule behält sich vor, Trainingsstunden (Einzel- und Gruppenstunden) aus wichtigen Gründen abzusagen. Bei Ausfall des Trainings durch Verschulden der Hundeschule werden die Trainingsstunden nach Absprache mit den Kunden nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht nicht.
4.4 Die Unterrichts- / Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn, die Hundeschule sagt die Stunde ab.
4.5 Die Hundeschule Kloster behält sich vor, ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht / das Training wiederholt stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, der Kunde gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet. Bereits gezahlte Gebühren, auch für nicht in Anspruch genommene Stunden, werden nicht erstattet.

5. Haftung
5.1 Die Teilnahme an Ausbildungsangeboten der Hundeschule Kloster erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Haftung der Hundeschule Kloster für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht werden.
5.3 Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Menschen mit ihren Hunden für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden / Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jeder Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
5.4 Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund und die von seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände befindet.
5.5 Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen. Die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eigenes Risiko.
5.6 Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, so ist dieses unverzüglich dem Trainer mitzuteilen.

6. Bild- und Tonmaterial
6.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule Kloster, während des Trainings angefertigte Fotos-, Video- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen. Werden während Trainings Fotos-, Video- und Tonaufnahmen von der Hundeschule Kloster angefertigt und diese Schulungszwecken, Marketingzwecken im Internet oder in Printmedien verwendet, werden die Kunden  darüber informiert und um ihr Einverständnis gebeten.

7. Unterlagen
7.1 Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und / oder verbreitet werden.

8. Datenschutz
8.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSGVO) von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
8.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
8.3 Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
8.4 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

9. Widerrufsrecht
9.1 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
9.2 Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen (siehe unten).
10. Vorrang der Geschäftsbedingungen
10.1 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
11. Nebenbestimmungen
11.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
11.2 Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.