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Am 1. März 2023 ist die Verordnung zur Ausbildung von Assistenzhunden (AH und V) in Kraft getreten, die eine gesetzliche Grundlage für die Ausbildung von Assistenzhunden schafft. Die Verordnung legt im Abschnitt "Zulassung der Ausbildungsstätten" fest, welche Anforderungen Ausbildungsstätten erfüllen müssen. Wir sind verpflichtet, diese Standards einzuhalten und diese öffentlich darzustellen. Dazu habe ich den folgenden Text sowie eine angefügte Übersichtstabelle erstellt, in der unsere Erfüllung der Anforderungen nachvollziehbar dokumentiert ist.

Falls Sie nach dem Lesen noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie die Unterlagen auch persönlich bei mir einsehen. Für ein persönliches Gespräch biete ich einen kostenlosen, unverbindlichen Ersttermin an, bei dem alle offenen Fragen geklärt werden können.


Meine berufliche Laufbahn begann mit einer Ausbildung zur Gärtnerin, bevor ich zur Goldschmiedin umgeschult habe. Nachdem ich meinen Meistertitel erlangt hatte, war ich 22 Jahre lang selbstständig als Goldschmiedemeisterin tätig. Krankheitsbedingt musste ich jedoch meine Selbstständigkeit aufgeben.

Mein beruflicher Weg führte mich anschließend zu einem Bildungsträger, wo ich als Lehrkraft in den Bereichen Mathematik, Deutsch, Allgemeinbildung sowie „Deutsch als Zweitsprache“ und „Deutsch als Erstsprache“ tätig war. Ich betreute auch Jugendliche in schwierigen Lebensumständen auf ihrem Weg zum Hauptschulabschluss, um ihnen die Möglichkeit einer Berufsausbildung zu eröffnen. In dieser Zeit absolvierte ich umfangreiche Weiterbildungen im pädagogischen Bereich.

Nach dem Wechsel zur Handwerkskammer übernahm ich Aufgaben in der Akquise von Auszubildenden sowie in der konzeptionellen Zusammenarbeit mit Schulen. Zudem war ich verantwortlich für die Auswertung und Abrechnung gegenüber dem Wirtschaftsministerium und der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Außerdem war ich Mitglied im Prüfungsausschuss für die Meisterprüfung sowie in den Bereichen „Ausbildung der Ausbilder“ und „Fachkaufmann und Fachkauffrau“.

Seit dem 1. März 2024 bin ich selbstständige Hundetrainerin. Meine Ausbildung zur Hundetrainerin habe ich bei der ATN abgeschlossen, und ich bilde mich regelmäßig weiter, insbesondere im Rahmen von Fortbildungen beim IBH.

Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeiten habe ich unter anderm Weiterbildungen zu gruppendynamischen Prozessen, Demenzschulung und prävention und Intervention sexueller Gewalt absolviert. Zudem leitete ich ehrenamtlich den Besuchs- und Begleitdienst der Malteser mit Hund und war dort als Trainerin tätig. Über acht Jahre hinweg besuchte ich mit meinem Hund Aladin ehrenamtlich ein Altenheim sowie Kindergärten und Grundschulen. Dadurch konnte ich wertvolle Einblicke in verschiedene Krankheitsbilder und Entwicklungsstufen gewinnen, die auch für die Arbeit mit Assistenzhund-Kunden relevant sind.

    Im Anhang befinden sich die gesetzlichen Anforderungen für die "Zulassung als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde". In der rechten Spalte stehen die Titel        der entsprechenden Unterlagen. Diese Titel sind mit den Nachweisen verlinkt.

Zulassung von Ausbildungsstätten

Die Zulassung als Ausbildungsstätte ersetzt nicht eine nach § 11 Nummer 8f TierSchG erforderliche Erlaubnis.

Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zu allen Assistenzhundearten (§ 3 Absatz 1)

Anforderungen an die fachlich verantwortliche Personen

Anforderungen Sachkunde

Was

Warum

Wodurch (Beispielhaft, Plausibilitätsprüfung)



Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8

Buchstabe f des Tier-

schutzgesetzes oder,

soweit eine solche Erlaubnis nicht erforderlich

ist, die erforderlichen

Kenntnisse und Fähigkeiten


  • genehmigungspflichtige Tätigkeit (im Falle der gewerblichenTätigkeit)
  • Nachweis der erforderlichen

Kenntnisse der Biologie der

Hunde, Aufzucht, Haltung, Füt-

terung, allgemein Hygiene, der

wichtigsten Krankheiten und

der einschlägigen tierschutz-

rechtlichen Bestimm

– Kopie der Erlaubnis oder, soweit eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, ein Schreiben der zuständigen Stelle, in dem dieses bestätigt wird, oder

– Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufs-

erfahrung oder ehrenamtlichen Tätigkeit als

Hundetrainer

§11 Veterinäramt Mainz- Bingen.



Zeugnis Malteser, Diözese Mainz, Stadtgliederung Bingen/ Rhein

Erforderliche Fähigkeiten

und Kenntnisse, um

erfolgreiche Schulun-

gen i. S. d. Verordnung

durchzuführen


Grunderziehung (Umwelt- und

Sozialverhalten, Gehorsam) ist ge-

meinsame Voraussetzung für spe-

ziellere Schulungen des HDieundes

je nach Fachbereich.

Kopien entsprechender Schulungsnachweise Ar-

beitszeugnisse oder Referenzen. Die Referenzen

müssen von Arbeitgebern, Kunden oder Hunde-

sport- oder Hundeausbildungsvereinen stammen.

Zeugnis Malteser, Diözese Mainz, Stadtgliederung Bingen/ Rhein

Grundkenntnisse der

Pädagogik

– Fähigkeit, Fachwissen an Dritte

zu vermitteln

– Fähigkeit, einen für die Ausbil-

dung erforderlichen Stunden-

plan aufzustellen, wobei prakti-

sche und theoretische Aspekte

gleichermaßen berücksichtigt

werden

– Nachweis der Durchführung von Schulungen

auch im Assistenzhunde-Bereich durch ent-

sprechende Schulungsnachweise oder Beschei-

nigungen oder

– Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums

im Bereich Pädagogik/Didaktik/Psychologie oder

Soziale Arbeit oder

– Erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsange-

boten, die didaktische und methodische Grund-

lagen vermitteln, im Umfang von mindestens

zwei ganzen Tagen oder mindestens 15 Zeit-

stunden oder

– Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufs-

erfahrung mit direktem Bezug zur Didaktik/

Pädagogik durch Arbeitszeugnisse oder Refe-

renzen, wobei die Referenzen von Arbeitgebern

oder Kunden stammen müssen

Meisterbrief.


Dozentin DAZ und DAE.-Zertifikate komplett


Grundlagen lehren und lernen

Zeugnis FAW


Zwischenzeugnis FAW


Zeugniss cjd


Erste-Hilfe-Kenntnisse

für Menschen und

Hunde


Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-

Hilfe-Kurs für Menschen im Umfang von min-

destens einem ganzen Tag

– Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-

Hilfe-Kurs für Hunde im Umfang von mindestens

4 Zeitstunden

Erste Hilfe Malteser


Erste Hilfe am Hund Frau Dr. Hartmann


Anforderung an die Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit im

Umgang mit Tieren

Die fachgerechte und artgemäße

Haltung und Ausbildung der

Assistenzhunde wird damit sicher-

gestellt. Der besonderen Schutz-

bedürftigkeit der Hunde wird

Rechnung getragen

– Kopie der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Num-

mer 8f TierSchG oder

– Eigenerklärung, dass keine Sanktion wegen Ver-

stößen gegen das Tierschutz- oder das Tier-

seuchengesetz oder gegen Verordnungen, die

aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassen wur-

den, verhängt wurde (Straftaten und Ordnungs-

widrigkeiten) und auch kein gerichtliches

Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren oder

staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen

solcher Verstöße läuft. Werden dritte Personen

mit der Ausbildung der Assistenzhunde oder

der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften be-

traut, muss die Erklärung auch umfassen, dass

diese dritten Personen über die erforderliche Zu-

verlässigkeit verfügen

§11 Veterinäramt Mainz- Bingen.


Eigenerklärung

Zuverlässigkeit im

Umgang mit Menschen

mit Behinderungen,

Kindern und trauma-

tisierten Menschen

Sicherheit für die Menschen, mit

denen der Assistenzhundetrainer

arbeitet. Der besonderen Schutz-

bedürftigkeit von Menschen mit

Behinderungen, traumatisierten

Menschen und Kindern wird

Rechnung getragen.

Nachweis, dass sich der Assis-

tenzhundetrainer nicht eines Ver-

haltens schuldig gemacht hat, aus

dem sich die Unwürdigkeit oder

Unzuverlässigkeit zur Ausübung

des Berufs ergibt.

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ge-

mäß § 30a BZRG, das maximal drei Monate alt ist.

Werden dritte Personen mit der Ausbildung von

Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften betraut,

muss eine Erklärung abgegeben werden, dass von

diesen dritten Personen vor Beginn der Tätigkeit ein

erweitertes Führungszeugnis angefordert wurde

und dieses eingebracht wurde

Erweitertes Führungszeugnis.

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Voraussetzungen


– Soweit es sich um eine gewerbliche Tätigkeit

handelt, Kopie der Gewerbeanmeldung

– ggf. Eintrag ins Handelsregister, Berufsregister

oder Vereinsregister

– Kopie der aktuellen Versicherungsbestätigung,

die ausdrücklich Personen-, Sach- und Ver-

mögensschäden auflistet, den Risikoort nennt

und nicht älter als 12 Monate ist

– Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren

oder eine Liquidation anhängig, beantragt oder

eröffnet ist

Gewerbeanmeldung


Versicherung Uelzener.


Eigenerklärung

Angaben zu Inhalt und

Umfang der Tätigkeit


- Eigenerklärung, ob Fremd- oder Selbstausbil-

dungen oder beides durchgeführt werden

– soweit man nur bestimmte Assistenzhundearten

(§ 3 Absatz 1) ausbilden möchte, Angabe dazu

Eigenerklärung

System zur Qualitäts-

sicherung,

Fortbildungen,

Umgang mit Beschwer-

den, Maßnahmen zur

Überprüfung der Aus-

bildungsqualität

– gewährleistet eine gleichblei-

bend hohe Qualität der Aus-

bildung

– Besuch regelmäßiger Fortbildungen in den Be-

reichen: Kenntnisse und Fähigkeiten i. S. d. des

Tierschutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach

dieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/

Didaktik, Beratung oder den für die jeweilige

Assistenzhundeart einschlägigen Beeinträch-

tigungen, die einen Mindestumfang von 24 Zeit-

stunden in einem Zeitraum von drei Jahren ha-

ben müssen

– Die Pflicht zur Fortbildung gilt sowohl für die

fachlich verantwortliche Person als auch für alle

diejenigen Mitarbeitenden, die mit der Aus-

bildung der Assistenzhunde und der Mensch-

Assistenzhund-Gemeinschaften betraut sind.

– Nachweis der Fortbildung durch Kopien der ent-

sprechenden Schulungsbescheinigungen oder

Teilnahmebescheinigungen

– Sofern die Betriebsstätte sich erstmalig um die

Zulassung bemüht, muss der Besuch der Fort-

bildungen spätestens drei Jahre nach Zulassung

im Rahmen der jährlichen Überprüfung nach-

gewiesen werden.

Sofern dritte Personen mit der Ausbildung der

Assistenzhunde oder der Mensch-Assistenz-

hund-Gemeinschaft betraut werden: Eigen-

erklärung, dass nur solche Personen mit der

Ausbildung der Assistenzhunde oder der

Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft betraut

werden, die über die erforderliche Sachkunde

verfügen.

– Nachweis eines Konzepts zur Überprüfung der

Ausbildungsqualität durch die Ausbildungs-

stätten durch Kopie entsprechender Frage-

bögen

– Soweit die Ausbildungsstätte Eigentümerin oder

Halterin von Hunden ist: Hundebestandbuch

– Dokumentation des Trainings von Hunden bzw.

Mensch-Hund-Gemeinschaften

Weiterbildungen IBH


Weiterbildung ATN


weitere Weiterbildungen


Beispiel für die Dokumentation der Ausbildung. 


Fragebögen zur Qualitätssicherung


Beschwerdemanagement


Schulungs- und

Trainingskonzept

Nachweis, dass die Ausbildung

entsprechend den Standards ge-

mäß Abschnitt 3 einschließlich

Anlage 4 erfolgt und die dem

aktuellen Stand der Wissenschaft

und Lerntheorien entsprechenden

Methoden eingehalten werden

Ausbildungskonzept, das die in Abschnitt 3 und

Anlage 4 festgelegten Inhalte enthalten muss und

aus dem sich die angewandte Methodik ergib

Ausbildungskonzept


Schulungsmaterialien

Nachbetreuung nach

§ 12f Satz 3 BGG

Langfristige Betreuung der

Mensch-Assistenzhund-Gemein-

schaften, Beratung bei Proble-

men, Überprüfung, ob Standards

eingehalten werde

Nachweis, dass ein Konzept für eine nachhaltige

Betreuung besteht, z. B. durch Angebot auf

Webseite oder in Broschüren oder in Ausbildungs-

Verträgen

Konzept zur Nachbetreuung

Barrierefreier Zugang zu

Schulungsräumlichkei-

ten, barrierefreies WC,

gemäß den Vorgaben

der DIN 18040-1,

abhängig von der

Assistenzhundeart, zu

der ausgebildet werden

soll


- Grundriss und aktuelle Fotos

– Betriebsbegehung

– Nutzungsmöglichkeiten von barrierefreien Räum-

lichkeiten und WCs in unmittelbarer Nachbar-

schaft

– bei mobil arbeitenden Ausbildungsstätten nicht

erforderlich


Barrierefreies Schu-

lungsmaterial, das über

mehr als einen sensori-

schen Kanal wahrge-

nommen werden kann

(z. B. Brailleschrift oder

elektronische barriere-

freie Dokumente gemäß

den Vorgaben der

ISO 14289-1:2016-12)

abhängig von der

Assistenzhundeart, zu

der ausgebildet werden

soll



– Beispiele für Schulungsmaterial


- Betriebsbegehung


Spezielle Zulassungskriterien abhängig von der Ausbildung der jeweiligen Assistenzhundeart

Assistenzhundeart Blindenführhund (§ 3 Absatz 1 Nummer 1)

Bei Ausbildungsstätten, die nach § 126 SGB V für den Bereich Blindenführhunde präqualifiziert sind, wird eine

Präqualifizierung als Zulassung im Sinne des § 12i BGG anerkannt. Der Nachweis hat durch Vorlage einer ent-

sprechenden Bescheinigung oder Zertifikats gem. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V zu erfolgen.

Für Blindenführhundeschulen, die ausschließlich Blindenführhunde ausbilden, die nicht als Hilfsmittel im Sinne

des § 33 SGB V gewährt werden, gelten die Anforderungen für die Assistenzhundearten gemäß § 3 Absatz 1 Num-

mer 2 bis § 3 Absatz 1 Nummer 5 entsprechend

Assistenzhundeart gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5

Anforderung an die fachlich verantwortliche Person

Erforderliche Sach-

kunde, die eine erfolg-

reiche Ausbildung von

Assistenzhunden sowie

der Mensch-Assistenz-

hund-Gemeinschaft

erwarten lässt

– Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung oder ehren-

amtlichen Tätigkeit als Assistenzhundetrainer durch Kopien der Arbeitsverträge,

Arbeitszeugnisse oder Referenzen oder

– erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Mindestumfang von 90 Zeit-

stunden, die Wissen über die Ausbildung zur jeweiligen Assistenzhundeart, zur

Ethologie, Pädagogik, Didaktik und Beratung vermitteln oder

– Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens zwei erfolgreichen Aus-

bildungen von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften im je-

weiligen Einsatzbereich, zum Beispiel durch erfolgreich bestandene Assistenzhun-

deprüfungen mit vergleichbaren Prüfungsstandards (zum Beispiel Prüfung durch

Prüfende von Verbänden) durch Kopien der entsprechenden Bescheinigungen. (Die

persönlichen Daten der Schulungsteilnehmer sind zu schwärzen.) Für den Fall, dass

keine Bescheinigungen vorliegen, genügt eine Auflistung der bestandenen Assis-

tenzhundeprüfungen unter Angabe des Zeitpunkts und Orts der Prüfung, sowie eine

Bestätigung der Ausbildungsstätte oder des Auftraggebers sowie

– Eigenerklärung, dass bei der Ausbildung den Bedürfnissen des jeweiligen Hundes

bestmöglich Rechnung getragen wird, dass Erkenntnisse über das Verhalten von

Hunden sowie über artgemäße Mittel und Methoden des Hundetrainings handlungs-

leitend sind, dass keine tierschutzwidrigen Mittel und Methoden eingesetzt werden

und dass nicht versucht wird, Lernziele zu erreichen, indem der Hund erschreckt

oder in Angst versetzt wird

Eigenerklärung

Kenntnisse der für den

Einsatzbereich der

Assistenzhundeart maß-

geblichen Beeinträch-

tigungen und Barrieren

– Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung mit deut-

lichem Bezug zu dem jeweiligen Einsatzbereich oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit

durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen oder

– Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung mit deutlichem Bezug zur Beeinträch-

tigung, wie etwa einer Ausbildung zur Pflegekraft oder einer Ausbildung mit sozial-

pädagogischer Ausrichtung oder

– Erfolgreicher Abschluss mindestens eines Weiterbildungsangebots im Mindest-

umfang von 20 Zeitstunden, das die einschlägigen Beeinträchtigungen behandelt

und die geforderten Kenntnisse vermittelt oder

– Nachweis eines mindestens zweiwöchigen Praktikums in einer Einrichtung mit

deutlichem Bezug zur Beeinträchtigung

– für Ausbildungen von Assistenzhundearten im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3

zusätzlich Nachweis von Kenntnissen der Deutschen Gebärdensprache, die min-

destens des Sprachniveaus A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenz-

rahmen für Deutsche Gebärdensprache (GER-DGS) entsprechen, durch ein ent-

sprechendes Zertifikat einer Sprachschule, Hochschule oder Volkshochschule;

diese Voraussetzung kann entfallen, soweit die fachlich verantwortliche Person

gewährleistet, dass eine dritte Person, die über die genannten Kenntnisse verfügt,

für Dolmetschertätigkeiten vor Ort verfügbar i

Bestätigung vom Albertusstift.


Möglichkeit und Zusage das ein Dolmetscher hinzu gezogen für Gebärdensprache hinzu gezugeogen werden kann


Malteserfortbildung: Prävention sexueller Missbrauch